Die Behörde für Kreative
Gedanken über die Künstlersozialkasse.
Wir erfassen gerade die im vergangenen Jahr an Freiberufler gezahlten Honorare in einer »Kladde« ‒ so sehen es die Regularien der Künstlersozialkasse (KSK) für Verwerter vor. Dabei entstehen immer viele Fragen, beispielsweise ob Rechnungen von Galeristen¹, Lizenzen für Schriftschnitte² oder Honorare für Eins-zu-eins-Übersetzungen ohne hinreichenden Gestaltungsspielraum³ zur Abgabe heranzuziehen sind. Hartnäckigkeit zahlt sich aus, will man Antworten haben, die sich nicht durch die Auflistungen von Berufen (aus einer Zeit, als es noch Berufe gab) der Behörde ergeben. Denn bei der KSK ist der Anschluss für Rückfragen von Verwertern in der Regel besetzt und ohnehin nur montags, mittwochs und freitags jeweils für drei Stunden geschaltet. Die großzügiger gestaltete Sprechstunde am Donnerstag konnten wir noch nie erreichen. Offenbar haben viele Verwerter viele Fragen. Und in der Warteschleife beschleicht sicher nicht nur uns die Frage, wer denn von wem was möchte, immerhin nämlich 4,1 Prozent der abgerechneten Honorare. Eigentlich ist es die KSK, die zur Finanzierung ihrer Aufgaben auf die Abgaben der Unternehmen angewiesen ist. Sollte sie sich intensiver um die abgabepflichtigen Unternehmen kümmern? Die schwierige Situation der KSK wird in einem Beitrag des Deutschlandfunks von Sina Fröhndrich beleuchtet.